EU-ETS-1 · Compliance-Zyklus · Deutschland und Österreich
Abgabefrist 30. September: Was passiert, wenn Emissionsberechtigungen fehlen
Betreiber ortsfester Anlagen im EU-ETS-1 müssen bis zum 30. September Berechtigungen in Höhe der Emissionen des Vorjahres abgeben. Für jede fehlende Tonne setzt die Behörde in Deutschland eine Zahlungspflicht fest, in Österreich wird eine Sanktionszahlung mit Bescheid vorgeschrieben; beide gehen von 100 Euro aus und steigen mit dem europäischen Verbraucherpreisindex, in Deutschland für das Berichtsjahr 2025 auf 135,31 Euro je Tonne. Die fehlenden Berechtigungen müssen trotzdem nachträglich abgegeben werden.
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